• 16. Mai 2021
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Neue Regelung: Corona-Test statt Click & Meet

Neue Regelung: Corona-Test statt Click & Meet

Nach einem neuen Beschluss der NRW-Landesregierung wird das Terminbuchungssystem „Click & Meet“ mit der Neufassung der Corona Schutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) für einen Wert der 7-Tages-Inzidenz unter 100 ab sofort ausgesetzt und durch die nötige Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Testergebnis oder den Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung ersetzt.

Damit Sie nicht den Überblick verlieren, hier noch einmal die aktuellen Regelungen für den Einzelhandel im Überblick:

  • Einkauf in unserem Gartenmarkt für alle Kunden ohne Einkaufs-Termin und ohne Corona-Test
  • Einkauf in unseren Baumärkten für Privatkunden ohne Einkaufs-Termin aber mit negativem Corona-Testergebnis oder Nachweis über vollständiger Impfung.
  • Einkauf in unseren Bau- und Gartenmärkten für Handwerker und Gewerbekunden ohne Einkaufs-Termin und ohne Corona-Test.
  • Reservierung und Abholung für alle Kunden ohne Termin und ohne Corona-Test.

(Bildquelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen)

ACHTUNG! Hinweis zu den Schnell- bzw. Selbsttests

Die derzeitigen Regelungen sind an bestätigte, negative Schnell- oder Selbsttests geknüpft, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Es muss sich um ein Verfahren handeln, das in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die vor allem in Bürgertestzentren von medizinischem oder fachkundig geschulten Personal durchgeführt werden oder aber um begleitete Selbsttests, der unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugten Person vorgenommen wird.
    Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend.
  • Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden; hierbei handelt sich um Stellen, die offiziell zu Testung zugelassen sind (Bsp: Bürgertestzentren oder Arztpraxen)
  • Die Bestätigung muss mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden.
  • Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.
  • Personen mit nachgewiesener Immunisierung durch Impfung oder Genesung werden negativ Getesteten gleichgestellt.

(Quelle: Coronaregeln Rhein-Sieg-Kreis)

Diese Regelung ist zunächst bis zum 4. Juli 2021 befristet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Team von Mobauplus Vorgebirge

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